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Obduktion

Unter einer Obduktion (lateinisch Obductio; von obducere: ‚bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘) oder auch Autopsie (griechisch αυτοψία autopsía ‚eigene Schau‘) oder Sektion (von lateinisch sectio ‚Schnitt, Operation, Sektion‘) versteht man die innere Leichenschau.

Die ersten belegten Obduktionen fanden ab dem 13. Jahrhundert in Italien statt und sind seitdem fester Bestandteil in der Pathologie.

 

 

 

 

 

Wissenswertes

Obduktionsarten

In unserem Institut führen wir neben klinischen Obduktionen auch Privat- oder durch die Berufsgenossenschaft beauftragte Gutachten durch.

Obduktionsumfang

In der Regel werden alle drei Körperhöhlen (Kopf, Brust, Bauch) eröffnet. 

Auf Wunsch kann selbstverständlich von diesem Procedere abgewichen werden.

Durchführbarkeit einer Obduktion

Die Durchführung gerichtlicher Obduktionen unterliegt der Rechtsmedizin mit Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft.

Ein Obduktion in unserem MVZ ist nur möglich, wenn

- das Einverständnis des Patienten oder der nächsten  
  Angehörigen vorliegt

- es sich um eine natürliche Todesursache handelt

- der Leichnam von der Staatsanwaltschaft freigegeben wurde

"Mortui vivos docent."

Die Toten lehren die Lebenden.

Leitspruch der Medizin

Service

Befundlaufzeit

Die Befunderstellung bei einer klinischen oder privaten Sektion dauert ca. 14 Tage.

Bei einem Gutachten ist mit einer wesentlich längeren Laufzeit zu rechnen.

Leistungsspektrum

Hier sehen Sie all unsere Untersuchungen detailliert im Überblick.

Wir rechnen nach EBM bzw. GOÄ ab.

Gutachten-Obduktion

Bei der Fragestellung nach Asbestose kann eine externe Untersuchung des Lungengewebes erforderlich sein.

Diese wird in der
 
Georgius Agricola Stiftung Ruhr
- Institut für Pathologie -
der Ruhr-Universität Bochum am
Berufsgenossenschaftlichen UniversitätsklinikumBergmannsheil
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum
 
durchgeführt.

Kontakt Prosekur

Tel.: 0203 6008 1601

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Prosektor: Dr. med. Martin Maas

Präparatorin: Nadine Krompholz