Die In-Vitro-Diagnostik-Regelung (IVDR) ist eine Verordnung der EU zur Sicherung und Verbesserung der Patientensicherheit.
Seit dem 26. Mai 2022 ist diese Verordnung anzuwenden und umzusetzen.
Die Erklärung nach Art. 5 (5) der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika (EU) 2017/746 (IVDR) zur Eigenherstellung eines IVD in Gesundheitseinrichtungen finden Sie hier zum Download.
Sollten Sie Interesse an unserem IVDR-Verzeichnis (Auflistung aller Tests) haben, kontaktieren Sie uns gerne:
Tel.: 0203 6008 1601
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.